Diskussion:Herzogtum Gifhorn

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 93.208.74.175 in Abschnitt Herzogtum
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Auch wenn umgangssprachlich die Rede von einem "Herzogtum" Gifhorn ist, hatte es reichsrechtlich lediglich den Rang eines Fürstentums. Ich würde deshalb vorschlagen den Artikel diesbezüglich zu überarbeiten. Gruss Tönjes

Herzogtum[Quelltext bearbeiten]

Es wurde zwar oben schon angemerkt, hat aber wikipedia-typisch nix genutzt. Wenn man nicht in der Lage ist, staatsrechtliche Begriffe zu verstehen, sollte man vielleicht keine Wikipedia-Artikel schreiben. Die Autoren der Artikel zu Herzogtum Braunschweig-Lüneburg und der daraus entstandenen Teilgebiete Braunschweig-Wolfenbüttel, Lüneburg-Celle, Grubenhagen, Göttingen und Calenberg-Hannover haben sehr deutlich gemacht, dass letztere keine Herzogtümer, sondern lediglich Fürstentümer des Gesamtherzogtums Braunschweig-Lüneburg waren. Eine Abspaltung von einem solchen Teilfürstentum hatte höchstens den Status einer Herrschaft. Das wurde bei Harburg richtig erkannt. Und dass Gifhorn nicht einmal die Landeshoheit besaß, wird im Artikel ja sogar erwähnt, hat aber nix genutzt. Wie immer. (nicht signierter Beitrag von 93.208.74.175 (Diskussion) 17:54, 3. Aug. 2022 (CEST))Beantworten