Amtsgericht Belgard

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Belgard war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Belgard, Provinz Pommern.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Belgard wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Köslin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Belgard.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Belgard ohne den Teil, der dem Amtsgericht Polzin zugeordnet war.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein großes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Groß-Tychow gehalten.[2]

1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Belgard unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Belgard. Unter polnischer Verwaltung entstand das Sąd Rejonowy w Białogardzie (1950–1975: Sąd Powiatowy w Białogardzie).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 464 online