Appellationsgericht Halberstadt

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Das Appellationsgericht Halberstadt war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Halberstadt.

Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Halberstadt geschaffen. Dem Appellationsgericht Halberstadt waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Halberstadt war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Halberstadt wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Halberstadt im Bezirk des Oberlandesgerichtes Naumburg.

Der Sprengel des Appellationsgerichtes Halberstadt umfasste die Kreise Aschersleben, Halberstadt und Oschersleben sowie die Grafschaft Wernigerode aus dem Regierungsbezirk Magdeburg und die Kreise Heiligenstadt, Mühlhausen, Nordhausen und Worbis und einen Teil des Mansfelder Gebirgskreises im Regierungsbezirk Merseburg. Es bestanden dort 6 Kreisgerichte in 2 Schwurgerichtsbezirken.

Kreisgericht Sitz Schwurgerichtsbezirk Gerichtskommissionen
Kreisgericht Halberstadt Halberstadt Halberstadt Gerichtsdeputation in Osterwieck und Wernigerode, Gerichtskommissionen in Gröningen, Oschersleben
Kreisgericht Heiligenstadt Heiligenstadt Heiligenstadt Gerichtskommission in Dingelstedt
Kreisgericht Mühlhausen Mühlhausen Heiligenstadt Gerichtskommission in Treffurt
Kreisgericht Nordhausen Nordhausen Heiligenstadt Gerichtskommissionen in Benneckenstein, Bleicherode, Ellrich, Sachsa
Kreisgericht Quedlinburg Quedlinburg Halberstadt Gerichtsdeputation in Aschersleben, Gerichtskommission in Ermsleben
Kreisgericht Worbis Worbis Halberstadt Gerichtskommission in Großbodungen
  • H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 140 f., Digitalisat
  • Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Erfurt, 1849, S. 137 f., Digitalisat

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes, sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)