Bekenntnisschrift

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Als Bekenntnisschrift wird in den reformatorischen Kirchen eine schriftliche Zusammenfassung von Glaubensgrundlagen (Glaubensbekenntnis, Katechismus, Kirchenordnung u. a.) einer kirchlichen Gemeinschaft (Konfession, Kirche oder Kirchenbund) bezeichnet; der Plural bezieht sich meist auf eine – häufig kirchenrechtlich verbindliche – Sammlung bzw. einen Kanon solcher und ähnlicher Grundtexte.

Entstehungsimpuls in der Reformationszeit

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Die zentrale Bekenntnisschrift der lutherischen Reformationsbewegung in Deutschland, die Augsburger Konfession von 1530, entstand mit dem Ziel, für die Anhänger der kirchlichen Reformbewegung im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation eine staatliche Anerkennung oder Duldung zu erreichen. Dazu war es nötig, die Übereinstimmung mit den wesentlichen Glaubensgrundsätzen der ersten Jahrhunderte nachzuweisen sowie eine Kompatibilität mit den Zielen öffentlicher Ordnung und staatlicher Herrschaft. Sie enthält folglich Glaubensaussagen ebenso wie Ansätze für eine Kirchenordnung. Zum Problem ihrer textlichen Integrität siehe Confessio Augustana Variata.

Sowohl die Augsburger Konfession als auch auf ihr beruhende Ordnungen waren beispielsweise 1555 (Augsburger Religionsfriede), 1580 (Konkordienbuch) oder 1648 (Westfälischer Friede) Grundlage des Rechtsschutzes persönlicher oder gemeinschaftlicher Religionsausübung.

Während manche Texte (vor allem die ökumenischen Symbole, das heißt altkirchlichen Bekenntnisse) bis heute gottesdienstliche Bedeutung haben, sind die meisten doch ausschließlich kirchenrechtlich bedeutsame inhaltliche Grundlage der Konfessionen.

Ausprägung konfessioneller Sammlungen

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Nachdem abzusehen war, dass die kirchliche Reformbewegung des 16. Jahrhunderts nicht zu einer Einheit zusammenwachsen würde, entstanden die bis heute grundlegenden konfessionellen Textsammlungen: