Diskussion:Europäische Gemeinschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Neun-x in Abschnitt Mitgliedsstaaten (erledigt)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Rechtsetzung

[Quelltext bearbeiten]

"Die Richtlinien und Verordnungen basieren auf dem EG-Vertrag, auch wenn in der Öffentlichkeit oft von EU-Entscheidungen die Rede ist."

Ähm - das gilt aber nur für Richtlinien und Verordnungen der EG, womit das eher zur Tautologie wird.

Oder kann die Kommission keine EURATOM-Verordnungen erlassen? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von JensMueller (DiskussionBeiträge) 22:59, 11. Mär. 2004)

Chaos

[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist selbst mit Vorwissen nicht zu lesen. Der Begriff der EG kann m.E. nicht synonym mit EWG synonym verwendet werden (EG hat EGKS, EWG und Euratom ab Ende der 1960er gebündelt). Insgesamt ist bereits der Anfang so chaotisch, dass ich den Rest für nicht lesenswert halte und mich anderweitig erkundige. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.164.47.32 (DiskussionBeiträge) 22:32, 12. Apr. 2007)

Ja, das sehe ich ebenso. Der erste Satz ist bereits sehr verwirrend. Da ich aber ebenfalls auf der Seite der Nichtwissenden stehe, scheue ich mich davor, selbigen zu verbessern. Vielleicht traut sich mal ein kundiger daran. --134.102.113.68 16:40, 29. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Die Europäische Gemeinschaft ist die Sammelbezeichnung (seit 1967) für die drei Europäischen Gemeinschaften:Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EAG). George Animal 15:07, 30. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Nicht ganz: Die Sammelbezeichnung ab 1967 war eigentlich Europäische Gemeinschaften, der Singular wurde nur umgangssprachlich manchmal gebraucht. 1993 wurde dann die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische Gemeinschaft umbenannt. Das sollte aber inzwischen auch aus dem Artikeltext deutlich genug werden.--El Duende 22:32, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Sekundäres Gemeinschaftsrecht

[Quelltext bearbeiten]

Da hab ich mal einen Link draus gemacht, vielleicht erbarmt sich ja beizeiten jemand, die 4 Unterpunkte al zusammenzufassen.. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 77.4.61.38 (DiskussionBeiträge) 13:47, 27. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Es ist aus optischen Gründen unerwünscht, Links in Überschriften einzubauen (s. auch Wikipedia:Verlinken#Überschriften). Hier könnte man denselben Link oben bei "Rechtsetzung" einsetzen – die von dir verbesserten Links im Abschnitt "Rechtsquellen" weisen ja darauf hin, dass dort dasselbe zum zweiten Mal innerhalb des Artikels auftaucht. Im Übrigen braucht es einen eigenen Artikel zum Sekundären Gemeinschaftsrecht wegen WP:Redundanz nicht. Denn wenn du inhaltlich beitragen möchtest, klicke Gemeinschaftsrecht an – dort findest du den entsprechenden Abschnitt . -- KaPe 14:41, 27. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Weiterleitung AETR

[Quelltext bearbeiten]

Wieso wird eigentlich von AETR hierher weitergeleitet? --Olivhill 08:46, 17. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Dito. Im Artikel steht AETR-Doktrin, was aber die Abkürzung(?) AETR überhaupt bedeutet, wird nirgendswo erklärt. Löschantrag gegen AETR stellen? Oder den Artikel EG unter WP:QS listen? GuidoD 13:12, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten
AETR steht für Accord Européen sur les Transports Routiers oder auf deutsch Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals. Die AETR-Doktrin wird im Artikel beschrieben. Sie trägt diesen Namen, weil sie vom EuGH erstmals in der Entscheidung Rs. 22/70, Slg. 1971, S. 263 formuliert wurde, in der es um die Zuständigkeit für den Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrags über die Arbeitszeiten von Lkw-Fahrern ging. Ob diese Weiterleitung besonders viel Sinn macht, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht könnte man eher einen kleinen Artikel über diese Doktrin anlegen. -- Athenchen speech 14:52, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich habe die Weiterleitung jetzt erst einmal so präzisiert, dass sie direkt auf den Abschnitt verweist, wo die AETR-Doktrin agesprochen wird. Aber Athenchen hat absolut Recht damit, dass ein kurzer Artikel über das Übereinkommen (und die Doktrin) sinnvoller wäre als diese Weiterleitung.--El Duende 16:15, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten
Ich hab AETR in eine Begriffsklärung gewandelt, etwas getrickts durch Einfügung von BKL-Verweisen aus en:AETR, und dabei AETR auch hierher verlinkt. GuidoD 17:09, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten
BKL ist generell ne gute Lösung, aber sachlich ist der Teil zum AETR nicht ganz korrekt. AETR ist der Name des Abkommens, dazu gibt's eine Entscheidung des EuGH – die AETR-Entscheidung – und in dieser Entscheidung stellte er die AETR-Formel oder AETR-Doktrin auf, die sich allgemein auf die Vertragsschließungskompetenzen der EG bezieht. -- Athenchen speech 22:56, 21. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich habe mal einen eigenen Artikel draus gemacht. Viola :-) : AETR (Vorschrift), wobei ich mich mit dem Wörtchen "Vorschrift" ein wenig schwer tue. Vielleicht wäre AETR-Abkommen besser? Unter Tachograph tauchen einige Links zum AETR auf, die Verlinkung auf die BKL sowie die Weiterführung über AETR-Doktrin hierher ist nicht ganz glücklich und zielführend. Außerdem ist ja auch die Nennung der Mitgliedsstaaten und die Verlinkung auf den Text ganz interessant. Gruß, --Paettchen 16:59, 26. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Nachtrag: die Weiterleitung von AETR-Doktrin hierher würde ich nach AETR (Vorschrift) velinken, weil der Link hierher wenig bis keine Informationen liefert. Aus AETR (Vorschrift) würde ich AETR-Abkommen machen (Verschiebung), das klingt besser und ist in Fließtexten auch leichter zu verlinken, da man nicht immer zwei Wörter tippen muß. --Paettchen 11:25, 27. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
( Ok erl. da keine Widerworte, heißt das jetzt AETR-Abkommen ^^ --Paettchen 17:44, 2. Aug. 2009 (CEST)Beantworten

West-Berlin in Europäischer Gemeinschaft?

[Quelltext bearbeiten]

Inwiefern gehörte West-Berlin zur Europäischen Gemeinschaft, und zwar einerseits de jure und andererseits de facto?

Gibt es entsprechende Dokumente aus dieser Zeit?

Antwort bitte unter Diskussion:West-Berlin#West-Berlin in Europäischer Gemeinschaft?. Danke.

--Abe Lincoln 18:07, 16. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Chaos³ - Übersichtlichkeit fehlt Es wäre schön, wenn gleich am Anfang eine übersichtliche Tabelle mit allen Mitgliedsstaaten wäre. (nicht signierter Beitrag von 78.34.249.171 (Diskussion | Beiträge) 15:50, 1. Mär. 2010 (CET)) Beantworten

Mitgliedsstaaten (erledigt)

[Quelltext bearbeiten]

Ich vermisse einen Hinweis auf die Mitgliedsstaaten mit Beitrittsdatum, oder einen Link auf den entsprechenden Artikel. Oder ich habe Tomaten auf den Augen. --Joachim Pense (d) 12:04, 25. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Den Hinweis habe ich auch vermisst ... und in den Artikel gebracht. --Neun-x 13:04, 19. Feb. 2012 (CET)Beantworten

EU nicht rechtsfähig?

[Quelltext bearbeiten]

Zu Anfang wird gesagt, die EG sei im Gegensatz zur EU rechtsfähig (Rechtspersönlichkeit). Das wäre mir neu, dass die EU keine eigene Rechtspersönlichkeit hätte. (nicht signierter Beitrag von 178.3.117.99 (Diskussion) 15:47, 12. Jul 2011 (CEST))

Und doch war es so - jedenfalls bis zum Vertrag von Lissabon, bei dem EG und EU unter der Bezeichnung EU "fusionierten" und die EU die Rechtspersönlichkeit der EG übernahm.--El Duende 16:52, 12. Jul. 2011 (CEST)Beantworten