Kabinett Hieber

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Kabinett Hieber
3. Kabinett des freien Volksstaates Württemberg
Johannes von Hieber
Staatspräsident Johannes von Hieber
Wahl 1920
Bildung 23. Juni 1920
Ende 8. April 1924
Dauer 3 Jahre und 290 Tage
Vorgänger Kabinett Blos II
Nachfolger Kabinett Rau
Zusammensetzung
Partei(en) Zentrum und DDP, zeitweise mit SPD
Minister 6
Repräsentation
Landtag des freien Volksstaates Württemberg
38/101
(ohne SPD)
55/101
(mit SPD)

Das Kabinett Hieber bildete vom 23. Juni 1920 bis 8. April 1924 die Landesregierung von Württemberg.

Von 1920 bis 1924 bildeten die Demokraten und das Zentrum das Kabinett Hieber. Eigentlich hätte das Zentrum als stärkste Partei im Landtag Anspruch auf das Amt des Staatspräsidenten gehabt. Das Zentrum sah aber davon ab, diesen Anspruch geltend zu machen. Dies wurde damit begründet, dass ein katholischer Staatspräsident der mehrheitlich evangelischen Bevölkerung Württembergs zu diesem Zeitpunkt noch nicht zumutbar erscheine. Der evangelische Kandidat Hieber von der DDP erhielt deshalb den Vortritt. Das Kabinett Hieber wurde zeitweise eine von den Sozialdemokraten tolerierte Minderheitsregierung. Lediglich vom 7. November 1921 bis 2. Juni 1923 war die Weimarer Koalition in Württemberg noch einmal vollständig, da der Sozialdemokrat Wilhelm Keil als Arbeits- und Ernährungsminister der Regierung Hieber mit angehörte. Der Grund für den Eintritt der SPD in die württembergische Regierung lag auch darin, dass mit dem Kabinett Wirth seit Mai 1921 erneut eine Weimarer Koalition auf Reichsebene regierte.

Amt Name Bild Partei
Staatspräsident[1]
Kult
Johannes von Hieber
DDP
Inneres Eugen Graf
bis 2. Mai 1923
Z
Eugen Bolz
Z
Finanzen Theodor Liesching
bis 20. Februar 1922
DDP
Wilhelm Schall
DDP
Justiz Eugen Bolz
bis 2. Juni 1923
Z
Josef Beyerle Z
Arbeit und Ernährung Wilhelm Schall
bis 7. November 1921
DDP
Wilhelm Keil
bis 2. Juni 1923
SPD
Edmund Rau
geschäftsführend
parteilos
  • Ansbert Baumann: Die Protokolle der Regierung des Volksstaates Württemberg. Band 2: Das Kabinett Hieber und das Kabinett Rau. Juli 1920 – Mai 1924 (= Kabinettsprotokolle von Baden und Württemberg 1918–1933. Teil 2, Bd. 2). Kohlhammer, Stuttgart 2017, ISBN 978-3-17-030724-7.
  • Bertold Spuler: Regenten und Regierungen der Welt. = Sovereigns and Governments of the World. Teil 2, Band 4: Neueste Zeit. 1917/18–1964. 2. Auflage. Ploetz, Würzburg 1964.
  • Klaus Schwabe (Hrsg.): Die Regierungen der deutschen Mittel- und Kleinstaaten. 1815–1933 (= Deutsche Führungsschichten in der Neuzeit. Bd. 14 = Büdinger Forschungen zur Sozialgeschichte. Bd. 18). Boldt, Boppard am Rhein 1983, ISBN 3-7646-1830-2.
  1. In Württemberg oblag die Staatsleitung dem Staatsministerium. An dessen Spitze stand ein Ministerpräsident, der gemäß der Verfassung seit 1919 offiziell die Amtsbezeichnung Staatspräsident führte