Kreis Wimpfen

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Lageplan der hessischen Exklaven Wimpfen, Helmhof, Finkenhof und Zimmerhöferfeld

Der Kreis Wimpfen war ein Kreis im Großherzogtum Hessen.

Der Kreis Wimpfen lag in der Provinz Starkenburg des Großherzogtums. Der hinsichtlich Fläche und Bevölkerung ungewöhnlich kleine Kreis bestand aus mehreren hessischen Exklaven südlich des zentralen Staatsgebietes, die vom Großherzogtum Baden umschlossen waren. Kreisstadt war Wimpfen. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zu Baden-Württemberg.

Seit 1821 war die Verwaltung dieser Exklaven im Landratsbezirk Wimpfen organisiert. 1832 kam es zu einer Gebietsreform, bei der jeweils mehrere Landratsbezirke zu einem Kreis zusammengefasst wurden. Wimpfen wurde dabei dem Kreis Lindenfels zugeordnet.[1] Wegen seiner randlichen Lage ordnete die Regierung aber gleichzeitig an, dass Wimpfen „zunächst“ separat weiter verwaltet werden sollte: Der „Landrat“ erhielt den Titel „Kreisrat“ und der Bezirk blieb faktisch selbständig.[2] Dieses Konstrukt ging in der Märzrevolution 1848 unter, als flächendeckend im Großherzogtum einzig Regierungsbezirke als mittlere Ebene zwischen der Staatsregierung und den Gemeinden eingerichtet wurden.[3]

Als Produkt der Märzrevolution wurde diese Gebietsreform nach dem Sieg der restaurativen Kräfte in der Reaktionsära 1852 wieder rückgängig gemacht. Hinsichtlich Wimpfen wurde dabei die Konsequenz aus der „halben“ Kreisreform von 1832 gezogen und ein selbständiger „Kreis Wimpfen“ gebildet.[4]

Am 1. Juli 1874 wurde der Kreis Wimpfen aufgelöst und dem Kreis Heppenheim eingegliedert.[5] Letzter Kreisrat war Friedrich Daniel Carl Fuhr.[6]

1852 hatte der Kreis Wimpfen 4046 Einwohner.[7] Er bestand aus fünf separaten hessische Exklaven:

Als Kreisräte amtierten[8]:

Von 1848 bis 1852 bestanden keine Kreise im Großherzogtum Hessen. Deren Aufgaben nahmen größere Regierungsbezirke wahr, für den Bereich des Landratsbezirks Wimpfen wurde der Regierungsbezirk Erbach zuständig.

  • Paul Schnitzer: Verwaltungsbeamte im Gebiet des heutigen Kreises Bergstraße seit 1821. In: Geschichtsblätter Kreis Bergstraße 6. Laurissa, Lorsch 1973, S. 7–56 (47–50).

Einzelnachweise

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  1. Verordnung die Bildung von Kreisen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen betreffend vom 6. Juni 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 561–563 (562).
  2. Bekanntmachung die Kreisverwaltung in den Landrathsbezirken Wimpfen und Vöhl betreffend vom 20. August 1832. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 74 vom 5. September 1832, S. 564.
  3. Gesetz, die Organisation der dem Ministerium des Innern untergeordneten Verwaltungsbehörden betreffend vom 31. Juli 1848. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 38 vom 3. August 1848, S. 217–225 (219).
  4. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 30 vom 20. Mai 1852, S. 224–228 (226).
  5. Verordnung die Eintheilung des Großherzogthums in Kreise betreffend vom 11. Juni 1874. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 28 vom 12. Juni 1874, S. 247–250.
  6. Fuhr, Friedrich Daniel Carl. In: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Bestand S 1. In: Arcinsys.
  7. Philipp A. F. Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Verlag der Hofbuchhandlung von G. Jonghaus, Darmstadt 1854, S. 365 (S. 365 in der Google-Buchsuche).
  8. Schnitzer.