Landesarbeitsgericht Hamm

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Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamm

Das Landesarbeitsgericht Hamm ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit und neben dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und dem Landesarbeitsgericht Köln eines von drei Landesarbeitsgerichten (LAG) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind 18 Kammern gebildet.[1]

Das LAG Hamm hat seinen Sitz in Hamm. In dem rund 20.000 km² großen Gerichtsbezirk mit 231 Gemeinden und neun kreisfreien Städten leben rund 8,5 Millionen Menschen. Der Gerichtsbezirk liegt im westfälischen (östlichen) Teil des Bundeslandes NRW. Wie jedem Landesarbeitsgericht ist dem LAG Hamm nur das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Nachgeordnet sind die Arbeitsgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bocholt, Bochum, Detmold, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herford, Herne, Iserlohn, Minden, Münster, Paderborn, Rheine und Siegen[2].

Als Mittelbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen übt das Landesarbeitsgericht Hamm auch die Dienstaufsicht über die Beschäftigten an den nachgeordneten Gerichte aus.

Das Landesarbeitsgericht Hamm wurde 1946 errichtet. Seit 1978 ist das Gericht im Neubau Marker Allee 94 untergebracht.

Mit Kristina Göhle-Sander stand von 2001 bis 2013 erstmals eine Frau als Präsidentin an der Spitze des Gerichts.

Einzelnachweise

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  1. Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
  2. § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Arbeitsgerichtsgesetzes im Lande Nordrhein-Westfalen
  3. Presseinformation der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 15. Juli 2013@1@2Vorlage:Toter Link/www.lag-hamm.nrw.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., abgerufen am 14. September 2013

Koordinaten: 51° 41′ 3,9″ N, 7° 50′ 39,2″ O