Nettoexplosivstoffmasse

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Die Nettoexplosivstoffmasse (NEM) ist in Deutschland definiert als die Masse der Explosivstoffe (einschließlich der Phlegmatisierungsmittel) ohne deren Umhüllung und Verpackung.[1] Die Angabe ist eine Größe, die in Rechtsvorschriften zur Regelung zum Beispiel der maximalen Menge Feuerwerkskörper in einem Verkaufsraum dient.

Solche Rechtsvorschriften sind zum Beispiel:

Die EU-Richtlinie 2013/29/EU, mit der solche Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände harmonisiert werden sollen, verwendet den Begriff Nettoexplosivstoffmasse ebenfalls.

Einzelnachweise

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  1. 2. SprengV