Volker Erb

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Volker Erb (* 5. Mai 1964 in Grünstadt) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, der insbesondere durch seine Arbeiten zum Notwehrrecht und zur sog. „Rettungsfolter“ bekannt geworden ist.

Volker Erb studierte in Mainz Rechtswissenschaften, wo er auch seine Referendarzeit sowie seine Assistentenzeit verbrachte. Im Jahre 1990 promovierte er und habilitierte 1998 in den Fächern Strafrecht und Strafprozessrecht. Von 1998 bis 1999 war er bei der Staatsanwaltschaft Koblenz als Staatsanwalt in der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsstrafsachen tätig und wurde 1999 von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg auf einen Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht berufen. Seit dem Sommersemester 2004 hat Erb einen Lehrstuhl an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz inne. Seine Forschungsschwerpunkte sind Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Position im Fall Daschner

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Erb nahm im Dezember 2004 Stellung zum „Fall Daschner“ und vertrat hier die Ansicht, dass in Nothilfesituationen das Naturrecht des Einzelnen (auch des Amtsträgers) das Beamtenrecht bricht und ihn damit berechtigt, mit allen erforderlichen Mitteln die gegenwärtige und fortdauernde Bedrohung abzuwenden. Eine strafrechtliche Sanktion erfordere nämlich in jedem Fall die Erfüllung strafrechtlich erfasster Tatbestände (im Falle der Folter regelmäßig der Tatbestand der Nötigung und/oder der Körperverletzung), sodass der Rechtfertigungsgrund der Nothilfe auch im Falle der Folter eingreifen können muss. Die Bestrafung Daschners stellt demzufolge eine Verletzung materiellen Strafrechts dar. Daraus könne jedoch in keinem Fall eine Rechtfertigung für staatlich angeordnete Foltermaßnahmen abgeleitet werden, da das naturrechtliche Nothilfegebot seiner Art nach ausschließlich auf handelnde Individuen beschränkt bleibt.

Veröffentlichungen

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